Begleitausschuss
Das Bundesprogramm hat zum Ziel, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher AkteurInnen an kommunalen Entscheidungen zu stärken. Aus diesem Grund werden die Einzelprojekte nicht allein von der Politik und der kommunalen Verwaltung ausgewählt, sondern von VertreterInnen aller relevanten Akteursgruppen, die Verantwortung für das Fördergebiet übernehmen möchten. Im Begleitausschuss (BgA) werden die Entscheidungen über die Förderung der eingereichten Einzelprojekte getroffen. Diese Arbeit birgt ein hohes Maß an Verantwortung.
Aufgaben:
- der BgA entscheidet auf Basis des lokalen Aktionsplans und der Programmleitlinien, welche Einzelprojekte gefördert werden sollen und damit darüber, welche Fördermittel in welcher Höhe an wen vergeben werden.
- er begleitet die Umsetzung des lokalen Aktionsplans
- der BgA trifft mit Entscheidungen über die Fortschreibung des lokalen Aktionsplans
- er hat in Hinblick auf seine Mitglieder eine plurale Zusammensetzung
- er begleitet die Koordinierungsstelle konstruktiv-kritisch (Steuerung)
- Der BgA versteht sich als Ort des Diskurses zu Erfahrungen und Bedarfen
- Die Mitglieder des BgA kommunizieren den LAP in ihre Arbeitsbereiche (Multiplikation)
Zusammensetzung:
- VertreterIn der Stadt Ohrdruf
- VertreterIn des Kreisjugendring Gotha e.V.
- VertreterIn des Jugendamts
- 2 VertreterInnen des Jugendzentrums "Netzwerk"
- VertreterIn der evangelischen Kirche
- VertreterIn des Gymmasium Gleichense
- 2 VertreterIn der Regelschule Ohrdruf
- VertreterIn der Regelschule Crawinkel
- VertreterIn des Gemeinderats Crawinkel
- VertreterIn der Firma Brandt Zwieback GmbH und Co. KG
- VertreterIn der Kindergärten
- VertreterIn der Elternsprecher
- VertreterIn der Firma A. Storck KG
- 4 StadtratsmitgliederInnen
Momentan besteht der Begleitausschuss aus 19 MitgliederInnen. Die Koordinierungsstelle ist verantwortlich für die Moderation der Sitzungen.